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題名 由民法上的合夥看所謂的「有限合夥」
Die Sog. Beschraenkt Haftende Gesellschaft Unter Besondere Beruecksichtigung Der Gesellschaft Buergerlichen Rechts
作者 王千維
貢獻者 法律學系
關鍵詞 人合團體;資合團體;合夥;成員相互牽連原則;自己機關原則;成員平等原則;自行構架原則;集體理論;有瑕疵的合夥;退夥;任意聲明退夥;開除;出資返還請求權;入夥;股分轉讓;事務執行;代表;忠誠義務;競業禁止義務;有限合夥人之責任;責任限額;取回其出資額;分享行為;隱名合夥;兩合公司
Personengesellschaft; Kapitalgesellschaft; die Gesellschaft bürgerlichen Rechts; der Grundsatz der Personengebundenheit; der Grundsatz der Selbstorganschaft; der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung aller Gesellschafter; der Grundsatz der Gestaltungsfreiheit; die fehlerhafte Gesellschaft; Ausscheiden eines Gesellschafters; Treuepflicht; die Haftung beschränkt haftender Gesellschafter
日期 2016
上傳時間 22-Dec-2017 17:15:46 (UTC+8)
摘要 有限合夥法第一條之立法理由乃明白肯認有限合夥係合夥之組織型態,再就民法第七百零三條、第七百零五條、第七百零六條與有限合夥法第四條第三款、第二十六條第二項、第二十九條等規定對照比較觀之,有限合夥似與隱名合夥頗為類似。然而,若自有限合夥法第二十條之規定觀之,有限合夥契約乃形成一組織體,因而有一代表機關(請參閱 民法第六百七十九條),與隱名合夥契約並未形成一組織體,亦無代表機關者1(請參閱 民法第七百零二條及第七百零四條),大異其趣。並且,雖類如隱名合夥人,2有限合夥法第二十六條第一項原則上亦剝奪有限合夥人之事務執行權與代表權,然而,若自有限合夥法第十九條、第二十二條第二項、第二十五條第二項、第二十七條第一項、第三十二條第一項以及第三十四條第一項等規定觀之,對於有限合夥之某類事項卻仍需要有限合夥人意見之參與。至此,有限合夥應非隱名合夥。換句話說,有限合夥乃係除隱名合夥之外,另一特殊型態的合夥,3成為臚列在民法債編各種之債章以外,另一型態的有名契約。 有限合夥既係一特殊型態的合夥,所以本研究計畫擬以民法上合夥之相關規定為出發點,就1. 有限合夥之成立;2. 有限合夥下合夥人之更易;3. 有限合夥下事務之執行與代表;4. 有限合夥人對合夥債務之責任以及5. 與有限合夥相類似之概念等五個面向,探討有限合夥之相關問題: 1. 有限合夥之成立 本單元所欲檢討者,主要乃係有限合夥法第三條之解釋:亦即探討有限合夥法第 1 Koch, Gesellschaftsrecht, 9. Aufl., 2015, S. 27 f.. 2 Koch, Gesellschaftsrecht, S. 256. 3 Koch, Gesellschaftsrecht, S. 255. 2 三條所定向中央主管機關登記,是否僅係有限合夥人就合夥債務負擔有限責任對 外發生效力之要件,並非係有限合夥之成立要件?此外,集體理論、有瑕疵的合 夥之理論以及德國民法第十四條之規定亦屬本單元所欲研究之對象。 2. 有限合夥下合夥人之更易 有限合夥法有關合夥人更易之規定並不完備,甚或發生疑義,所以本單元主要乃 以民法上合夥之相關規定為出發點,探討有限合夥下,普通合夥人或有限合夥人 退夥、入夥、股分轉讓以及出資返還等議題,釐清有限合夥法相關規定之疑義, 並補充條文規定不足之處。 3. 有限合夥下事務之執行與代表 本單元主要亦以民法第六百七十一條、第六百七十八條以及第六百七十九條等有 關合夥事務之執行與代表之規定為出發點,檢討有限合夥法第四條第四款第五 款、第十九條、第二十條、第二十一條、第二十二條、第二十三條、第二十五條、 第二十六條、第二十七條、第二十九條、第三十二條以及第三十四條等關於有限 合夥事務之執行、費用之償還、盈餘之分派、忠誠義務與競業禁止義務以及有限 合夥之代表之規定,釐清其條文之疑義,並就缺漏而未予規定之部分,尋求法律 之解釋適用。 4. 有限合夥人對合夥債務之責任 有限合夥之特色乃在於有限合夥人對合夥債權人負擔有限責任,4然而,有限合 夥法針對有限合夥人如何對合夥債權人負擔有限責任,除有限合夥法第四條第三 款、第十八條第三項以及第二十八條第三項等規定外,諸如:1) 有限合夥人之 出資額得否與其責任限額分離觀察?2) 有限合夥登記前,有限合夥人對合夥債 權人之責任;3) 有限合夥人對合夥債務負擔有限責任之方法,究係合夥債權人 對有限合夥人有直接請求權?抑或有限合夥人僅負擔一補充之連帶責任?4) 合 夥人是否得直接援引合夥債務本身所生之抗辯對抗合夥債權人?5) 有限合夥人 若依特約增加其出資額,而未辦理變更登記者,合夥債權人是否即不得對此有所 主張?換句話說,是否有其他足以代替向中央主管機關登記之公示方法?56) 有 限合夥法第十八條所定「取回其出資額」之意義;7) 有限合夥人退夥時之後續 4 Koch, Gesellschaftsrecht, S. 226, 234. 5 Koch, Gesellschaftsrecht, S. 237. 3 責任以及對於入夥前所發生合夥債務之責任;8) 有限合夥人轉讓其股分時對其 責任之影響等議題,皆乏明文規定,有待進一步之研究。 5. 與有限合夥相類似之概念 本單元主要乃在探討有限合夥與分享行為(Partiarisches Rechtsgeschäft)6、隱名 合夥(Stille Gesellschaft)以及兩合公司(Kommanditgesellschaft)等之區別。又, 外國之兩合公司是否即可視為外國有限合夥,而有有限合夥法第三十七條以下等 規定之適用?亦值研究。
Die Begründung des § 1 des Gesetzes über die beschränkt haftende Gesellschaft hat es aufgeklärt, dass die beschränkt haftende Gesellschaft auf der Organisationsstruktur der Gesellschaft bürgerlichen Rechts basiert. Die beschränkt haftende Gesellschaft und die stille Gesellschaft würden sich annähern, wenn man §§ 4 Ziffer 3, 26 Abs. 2 und 29 des Gesetzes über die beschränkt haftende Gesellschaft gegenüber §§ 703, 705 und 706 taiwanesischen Zivilrechts beobachtet hat. Von § 20 des Gesetzes über die beschränkt haftende Gesellschaft ausgehend entsteht eine eingenständige Organisationseinheit mit ihrem Vertretungsorgan durch den Vertrag, aufgrund dessen die beschränkt haftende Gesellschaft gegründet wird, während die stille Gesellschaft nach ihrem Gesellschaftsvertrag dennoch nicht als eigenständige Organisationseinheit auftreten und eine gemeinsame Vertretung bei ihr nicht vorhanden ist. Ähnlich wie der stille Gesellschafter ist der beschränkt haftende Gesellschafter nach § 26 des Gesetzes über die beschränkt haftende Gesellschaft sowohl von der Geschäftsführung als auch von der Vertretung ausgeschlossen, aber die Beteiligung der beschränkt haftenden Gesellschafter für einige Geschäfte ist nach §§ 19, 22 Abs. 2, 25 Abs. 2, 27 Abs. 1, 32 Abs. 1 sowie 34 Abs. 1 des Gesetzes über die beschränkt haftende Gesellschaft erforderlich. Deshalb ist eine beschränkt haftende Gesellschaft keine stille Gesellschaft. Mit anderen Wörten stellt die beschränkt haftende Gesellschaft außer der stillen Gesellschaft eine andere besondere Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar und tritt als ein anderer selbstständiger typischer Vertrag außerhalb des taiwanesischen Zivilrechts auf. 5 Das Projekt würde sich unter folgende 5 Punkte mit der beschränkt haftenden Gesellschaft befassen: 1. Die Gründung der beschränkt haftenden Gesellschaft; 2. Der Wechsel der Mitglieder innerhalb einer beschränkt haftenden Gesellschaft; 3. Die Geschäftsführung und Vertretung der beschränkt haftenden Gesellschaft; 4. Die Haftung beschränkt haftender Gesellschafter; 5. Die der beschränkt haftenden Gesellschaft ähnlichen Begriffe. 1. Die Gründung der beschränkt haftenden Gesellschaft Der Abschnitt würde sich hauptsächlich mit der Auslegung des § 3 des Gesetzes über die beschränkt haftende Gesellschaft befassen. Es ist untersuchungswürdig, ob die Eintragung der beschränkt haftenden Gesellschaft keine konstitutive Wirkung hat, sondern die beschränkte Haftung der beschränkt haftenden Gesellschafter im Außenverhältnis wirksam werden läßt. Darüber hinaus werden die Gruppenlehre, die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft und § 14 BGB in demselben Abschnitt zugleich auch behandelt. 2. Der Wechsel der Mitglieder innerhalb einer beschränkt haftenden Gesellschaft Die Regelungen des Gesetzes über die beschränkt haftende Gesellschaft bezüglich des Wechsels der Mitglieder in der beschränkt haftenden Gesellschaft sind zweifelhaft und lückenhaft. Deshalb würde der Abschnitt sich von den Regelungen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im taiwanesischen Zivilrecht ausgehend hauptsächlich mit der Ausscheidung, dem Eintritt, der Anteilsübertragung und dem Abfindungsanspruch befassen, um die Regelungszweifel zu beheben und die Regelungslücken zu schließen. 3. Die Geschäftsführung und Vertretung der beschränkt haftenden Gesellschaft Der Abschnitt würde von §§ 671, 678 und 679 taiwanesischen Zivilrechts ausgehend die Regelungen im Gesetz über die beschränkt haftende Gesellschaft bezüglich der Geschäftsführung und Vertretung, des Ersatzes von Aufwendungen, der Gewinnverteilung, der Treuepflicht und des Wettbewerbsverbots nachforschen, um die Regelungszweifel zu beheben und für die Regelungslücken einen gehörigen 6 Auslegungsweg zu finden. 4. Die Haftung beschränkt haftender Gesellschafter Die beschränkt haftende Gesellschaft zeichnet sich durch die beschränkt haftenden Gesellschafter aus. Dennoch fehlen die entsprechenden Regelungen bezüglich der Haftung des beschränkt haftenden Gesellschafters außer §§ 4 Ziffer 3, 18 Abs. 3 und 28 Abs. 3 des Gesetzes über die beschränkt haftende Gesellschaft. Z. B. werden 1) die begriffliche Unterscheidung zwischen Einlage und Haftsumme; 2) die Haftung beschränkt haftenden Gesellschafters vor dem Registereintrag der beschränkt haftenden Gesellschaft ; 3) die Inhalt der Haftung beschränkt haftenden Gesellschafters; 4) das Vorbringen der Einwendungen beschränkt haftender Gesellschaft von ihren Mitgliedern gegen die Gesellschaftsgläubiger; 5) die Ersetzung fehlenden Registereintrags durch einen anderen von der Gesellschaft ausgehenden Publizitätsakt; 6) die Bedeutung der sog. 〝Rücknahme seiner Einlage〞nach § 18 des Gesetzes über die beschränkt haftende Gesellschaft; 7) die Haftung des beschränkt haftenden Gesellschafters bei Aus- und Eintritt und 8) die Haftung des beschränkt haftenden Gesellschafters bei Anteilsübertragung usw. nicht im Gesetz über die beschränkt haftende Gesellschaft vorgesehen. Mit den obengenannten Problemen braucht man sich weiter zu befassen. 5. Die der beschränkt haftenden Gesellschaft ähnlichen Begriffe Der Abschnitt würde sich damit befassen, wie sich die beschränkt haftende Gesellschaft von dem partiarischen Rechtsgeschäft, der stillen Gesellschaft sowie der Kommanditgesellschaft unterscheidet. Außerdem wäre es auch untersuchungswürgig, ob eine ausländische Kommanditgesellschaft als eine ausländische beschränkt haftende Gesellschaft angesehen werden dürfte.
關聯 執行起迄:2016/08/01~2017/07/31
計畫編號: MOST105-2410-H004-048
資料類型 report
dc.contributor 法律學系zh_Tw
dc.creator (作者) 王千維zh_TW
dc.date (日期) 2016en_US
dc.date.accessioned 22-Dec-2017 17:15:46 (UTC+8)-
dc.date.available 22-Dec-2017 17:15:46 (UTC+8)-
dc.date.issued (上傳時間) 22-Dec-2017 17:15:46 (UTC+8)-
dc.identifier.uri (URI) http://nccur.lib.nccu.edu.tw/handle/140.119/115320-
dc.description.abstract (摘要) 有限合夥法第一條之立法理由乃明白肯認有限合夥係合夥之組織型態,再就民法第七百零三條、第七百零五條、第七百零六條與有限合夥法第四條第三款、第二十六條第二項、第二十九條等規定對照比較觀之,有限合夥似與隱名合夥頗為類似。然而,若自有限合夥法第二十條之規定觀之,有限合夥契約乃形成一組織體,因而有一代表機關(請參閱 民法第六百七十九條),與隱名合夥契約並未形成一組織體,亦無代表機關者1(請參閱 民法第七百零二條及第七百零四條),大異其趣。並且,雖類如隱名合夥人,2有限合夥法第二十六條第一項原則上亦剝奪有限合夥人之事務執行權與代表權,然而,若自有限合夥法第十九條、第二十二條第二項、第二十五條第二項、第二十七條第一項、第三十二條第一項以及第三十四條第一項等規定觀之,對於有限合夥之某類事項卻仍需要有限合夥人意見之參與。至此,有限合夥應非隱名合夥。換句話說,有限合夥乃係除隱名合夥之外,另一特殊型態的合夥,3成為臚列在民法債編各種之債章以外,另一型態的有名契約。 有限合夥既係一特殊型態的合夥,所以本研究計畫擬以民法上合夥之相關規定為出發點,就1. 有限合夥之成立;2. 有限合夥下合夥人之更易;3. 有限合夥下事務之執行與代表;4. 有限合夥人對合夥債務之責任以及5. 與有限合夥相類似之概念等五個面向,探討有限合夥之相關問題: 1. 有限合夥之成立 本單元所欲檢討者,主要乃係有限合夥法第三條之解釋:亦即探討有限合夥法第 1 Koch, Gesellschaftsrecht, 9. Aufl., 2015, S. 27 f.. 2 Koch, Gesellschaftsrecht, S. 256. 3 Koch, Gesellschaftsrecht, S. 255. 2 三條所定向中央主管機關登記,是否僅係有限合夥人就合夥債務負擔有限責任對 外發生效力之要件,並非係有限合夥之成立要件?此外,集體理論、有瑕疵的合 夥之理論以及德國民法第十四條之規定亦屬本單元所欲研究之對象。 2. 有限合夥下合夥人之更易 有限合夥法有關合夥人更易之規定並不完備,甚或發生疑義,所以本單元主要乃 以民法上合夥之相關規定為出發點,探討有限合夥下,普通合夥人或有限合夥人 退夥、入夥、股分轉讓以及出資返還等議題,釐清有限合夥法相關規定之疑義, 並補充條文規定不足之處。 3. 有限合夥下事務之執行與代表 本單元主要亦以民法第六百七十一條、第六百七十八條以及第六百七十九條等有 關合夥事務之執行與代表之規定為出發點,檢討有限合夥法第四條第四款第五 款、第十九條、第二十條、第二十一條、第二十二條、第二十三條、第二十五條、 第二十六條、第二十七條、第二十九條、第三十二條以及第三十四條等關於有限 合夥事務之執行、費用之償還、盈餘之分派、忠誠義務與競業禁止義務以及有限 合夥之代表之規定,釐清其條文之疑義,並就缺漏而未予規定之部分,尋求法律 之解釋適用。 4. 有限合夥人對合夥債務之責任 有限合夥之特色乃在於有限合夥人對合夥債權人負擔有限責任,4然而,有限合 夥法針對有限合夥人如何對合夥債權人負擔有限責任,除有限合夥法第四條第三 款、第十八條第三項以及第二十八條第三項等規定外,諸如:1) 有限合夥人之 出資額得否與其責任限額分離觀察?2) 有限合夥登記前,有限合夥人對合夥債 權人之責任;3) 有限合夥人對合夥債務負擔有限責任之方法,究係合夥債權人 對有限合夥人有直接請求權?抑或有限合夥人僅負擔一補充之連帶責任?4) 合 夥人是否得直接援引合夥債務本身所生之抗辯對抗合夥債權人?5) 有限合夥人 若依特約增加其出資額,而未辦理變更登記者,合夥債權人是否即不得對此有所 主張?換句話說,是否有其他足以代替向中央主管機關登記之公示方法?56) 有 限合夥法第十八條所定「取回其出資額」之意義;7) 有限合夥人退夥時之後續 4 Koch, Gesellschaftsrecht, S. 226, 234. 5 Koch, Gesellschaftsrecht, S. 237. 3 責任以及對於入夥前所發生合夥債務之責任;8) 有限合夥人轉讓其股分時對其 責任之影響等議題,皆乏明文規定,有待進一步之研究。 5. 與有限合夥相類似之概念 本單元主要乃在探討有限合夥與分享行為(Partiarisches Rechtsgeschäft)6、隱名 合夥(Stille Gesellschaft)以及兩合公司(Kommanditgesellschaft)等之區別。又, 外國之兩合公司是否即可視為外國有限合夥,而有有限合夥法第三十七條以下等 規定之適用?亦值研究。zh_TW
dc.description.abstract (摘要) Die Begründung des § 1 des Gesetzes über die beschränkt haftende Gesellschaft hat es aufgeklärt, dass die beschränkt haftende Gesellschaft auf der Organisationsstruktur der Gesellschaft bürgerlichen Rechts basiert. Die beschränkt haftende Gesellschaft und die stille Gesellschaft würden sich annähern, wenn man §§ 4 Ziffer 3, 26 Abs. 2 und 29 des Gesetzes über die beschränkt haftende Gesellschaft gegenüber §§ 703, 705 und 706 taiwanesischen Zivilrechts beobachtet hat. Von § 20 des Gesetzes über die beschränkt haftende Gesellschaft ausgehend entsteht eine eingenständige Organisationseinheit mit ihrem Vertretungsorgan durch den Vertrag, aufgrund dessen die beschränkt haftende Gesellschaft gegründet wird, während die stille Gesellschaft nach ihrem Gesellschaftsvertrag dennoch nicht als eigenständige Organisationseinheit auftreten und eine gemeinsame Vertretung bei ihr nicht vorhanden ist. Ähnlich wie der stille Gesellschafter ist der beschränkt haftende Gesellschafter nach § 26 des Gesetzes über die beschränkt haftende Gesellschaft sowohl von der Geschäftsführung als auch von der Vertretung ausgeschlossen, aber die Beteiligung der beschränkt haftenden Gesellschafter für einige Geschäfte ist nach §§ 19, 22 Abs. 2, 25 Abs. 2, 27 Abs. 1, 32 Abs. 1 sowie 34 Abs. 1 des Gesetzes über die beschränkt haftende Gesellschaft erforderlich. Deshalb ist eine beschränkt haftende Gesellschaft keine stille Gesellschaft. Mit anderen Wörten stellt die beschränkt haftende Gesellschaft außer der stillen Gesellschaft eine andere besondere Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar und tritt als ein anderer selbstständiger typischer Vertrag außerhalb des taiwanesischen Zivilrechts auf. 5 Das Projekt würde sich unter folgende 5 Punkte mit der beschränkt haftenden Gesellschaft befassen: 1. Die Gründung der beschränkt haftenden Gesellschaft; 2. Der Wechsel der Mitglieder innerhalb einer beschränkt haftenden Gesellschaft; 3. Die Geschäftsführung und Vertretung der beschränkt haftenden Gesellschaft; 4. Die Haftung beschränkt haftender Gesellschafter; 5. Die der beschränkt haftenden Gesellschaft ähnlichen Begriffe. 1. Die Gründung der beschränkt haftenden Gesellschaft Der Abschnitt würde sich hauptsächlich mit der Auslegung des § 3 des Gesetzes über die beschränkt haftende Gesellschaft befassen. Es ist untersuchungswürdig, ob die Eintragung der beschränkt haftenden Gesellschaft keine konstitutive Wirkung hat, sondern die beschränkte Haftung der beschränkt haftenden Gesellschafter im Außenverhältnis wirksam werden läßt. Darüber hinaus werden die Gruppenlehre, die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft und § 14 BGB in demselben Abschnitt zugleich auch behandelt. 2. Der Wechsel der Mitglieder innerhalb einer beschränkt haftenden Gesellschaft Die Regelungen des Gesetzes über die beschränkt haftende Gesellschaft bezüglich des Wechsels der Mitglieder in der beschränkt haftenden Gesellschaft sind zweifelhaft und lückenhaft. Deshalb würde der Abschnitt sich von den Regelungen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im taiwanesischen Zivilrecht ausgehend hauptsächlich mit der Ausscheidung, dem Eintritt, der Anteilsübertragung und dem Abfindungsanspruch befassen, um die Regelungszweifel zu beheben und die Regelungslücken zu schließen. 3. Die Geschäftsführung und Vertretung der beschränkt haftenden Gesellschaft Der Abschnitt würde von §§ 671, 678 und 679 taiwanesischen Zivilrechts ausgehend die Regelungen im Gesetz über die beschränkt haftende Gesellschaft bezüglich der Geschäftsführung und Vertretung, des Ersatzes von Aufwendungen, der Gewinnverteilung, der Treuepflicht und des Wettbewerbsverbots nachforschen, um die Regelungszweifel zu beheben und für die Regelungslücken einen gehörigen 6 Auslegungsweg zu finden. 4. Die Haftung beschränkt haftender Gesellschafter Die beschränkt haftende Gesellschaft zeichnet sich durch die beschränkt haftenden Gesellschafter aus. Dennoch fehlen die entsprechenden Regelungen bezüglich der Haftung des beschränkt haftenden Gesellschafters außer §§ 4 Ziffer 3, 18 Abs. 3 und 28 Abs. 3 des Gesetzes über die beschränkt haftende Gesellschaft. Z. B. werden 1) die begriffliche Unterscheidung zwischen Einlage und Haftsumme; 2) die Haftung beschränkt haftenden Gesellschafters vor dem Registereintrag der beschränkt haftenden Gesellschaft ; 3) die Inhalt der Haftung beschränkt haftenden Gesellschafters; 4) das Vorbringen der Einwendungen beschränkt haftender Gesellschaft von ihren Mitgliedern gegen die Gesellschaftsgläubiger; 5) die Ersetzung fehlenden Registereintrags durch einen anderen von der Gesellschaft ausgehenden Publizitätsakt; 6) die Bedeutung der sog. 〝Rücknahme seiner Einlage〞nach § 18 des Gesetzes über die beschränkt haftende Gesellschaft; 7) die Haftung des beschränkt haftenden Gesellschafters bei Aus- und Eintritt und 8) die Haftung des beschränkt haftenden Gesellschafters bei Anteilsübertragung usw. nicht im Gesetz über die beschränkt haftende Gesellschaft vorgesehen. Mit den obengenannten Problemen braucht man sich weiter zu befassen. 5. Die der beschränkt haftenden Gesellschaft ähnlichen Begriffe Der Abschnitt würde sich damit befassen, wie sich die beschränkt haftende Gesellschaft von dem partiarischen Rechtsgeschäft, der stillen Gesellschaft sowie der Kommanditgesellschaft unterscheidet. Außerdem wäre es auch untersuchungswürgig, ob eine ausländische Kommanditgesellschaft als eine ausländische beschränkt haftende Gesellschaft angesehen werden dürfte.en_US
dc.relation (關聯) 執行起迄:2016/08/01~2017/07/31zh_TW
dc.relation (關聯) 計畫編號: MOST105-2410-H004-048zh_TW
dc.subject (關鍵詞) 人合團體;資合團體;合夥;成員相互牽連原則;自己機關原則;成員平等原則;自行構架原則;集體理論;有瑕疵的合夥;退夥;任意聲明退夥;開除;出資返還請求權;入夥;股分轉讓;事務執行;代表;忠誠義務;競業禁止義務;有限合夥人之責任;責任限額;取回其出資額;分享行為;隱名合夥;兩合公司zh_TW
dc.subject (關鍵詞) Personengesellschaft; Kapitalgesellschaft; die Gesellschaft bürgerlichen Rechts; der Grundsatz der Personengebundenheit; der Grundsatz der Selbstorganschaft; der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung aller Gesellschafter; der Grundsatz der Gestaltungsfreiheit; die fehlerhafte Gesellschaft; Ausscheiden eines Gesellschafters; Treuepflicht; die Haftung beschränkt haftender Gesellschafteren_US
dc.title (題名) 由民法上的合夥看所謂的「有限合夥」_TW
dc.title (題名) Die Sog. Beschraenkt Haftende Gesellschaft Unter Besondere Beruecksichtigung Der Gesellschaft Buergerlichen Rechts-
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